Das NÖ Abfallwirtschaftsgesetz verpflichtet Grundstücksbesitzer/Nutzungsberechtigte zum Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung, sobald Abfallauf dem betreffenden Grundstück anfallen kann. Dem GVU Melk obliegt die Abfallentsorgung für seine 40 Mitgliedsgemeinden im Bezirk Melk.
Nützliche Informationen finden Sie auf der Webseite www.gvumelk.at

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