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Die bisherige Wolfsverordnung wurde aufgehoben. Die Regelugen zum Umgang mit dem Wolf sind nun in der Jagdverordnung festgelegt.
Als bedrohlich gelten Sichtungen näher 100 Meter an Menschen, einer Siedlung, einem Hof oder einer Viehweide und trotz entsprechender Maßnahmen nur schwer vertreiben lässt. Ebenso bedrohlich ist es auch, wenn ein sachgerecht genütztes Nutztier gerissen wird.
In beiden Fällen ist Renner Erwin unter der Telefonnummer 0664/2370282 zu verständigen. Gegenüber der Beweispflicht wäre ein Foto vom Wolf unter den Voraussetzungen wie oben beschrieben ideal.