Stromspeicher

In der Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2024 wurde eine Förderung für die Errichtung von Stromspeicher beschlossen. Zu folgenden Richtlinien wird die Förderung gewährt:

  • Pro kW Speicheranlage werden € 60,- gefördert. 
  • Es werden höchsten 10 kW Speicherkapazität, also max. € 600,- gefördert.
  • Für alle bereits errichteten Anlagen sowie für zukünftige Anlagen.
  • Förderung befristet bis längstens 31.12.2026 (spätester Zeitpunkt für die Auszahlung).
  • Auszahlung erfolgt ausschließlich nach Vorlage der bezahlten Rechnung, in der die Speicheranlage mit der installierten Leistung (kW-Angabe) angeführt ist.
  • Ein schriftlicher Antrag ist erforderlich.
  • Die Förderung ist pro Liegenschaft nur einmal im höchstmöglichen Ausmaß möglich. 

Im Anhang finden Sie das Formular für den Antrag auf die Förderung:  

Ansuchen Förderung Stromspeicher (183 KB) - .PDF