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In Niederösterreich müssen Unwetterschäden an Privatstraßen, Güterwegen oder privaten Zufahrten sofort formlos bei der örtlich zuständigen Gemeinde gemeldet werden. Die Gemeinde leitet das Verfahren für die offizielle
Katastrophenbeihilfe des Landes NÖ ein.
Ablauf der Schadensmeldung in NÖ:
- Formlose Erstmeldung: Informieren Sie Ihr Gemeindeamt umgehend per E-Mail oder Telefon über den Schaden.
- Schadenserhebungskommission: Die Gemeinde vereinbart mit Ihnen einen Vor-Ort-Termin. Eine Kommission begutachtet die Schäden und füllt das offizielle NÖ Schadenserhebungsprotokoll aus.
- Daten vorbereiten: Halten Sie für die Einreichung Ihre Kontodaten, eventuelle Versicherungsdaten sowie Kostenvoranschläge oder Rechnungen für die Wegesanierung bereit.
- Eigenleistung dokumentieren: Falls Sie die Zufahrt selbst provisorisch freiräumen oder reparieren, dokumentieren Sie alle Arbeitsstunden und den Maschineneinsatz lückenlos für die Schadenskommission.
Finanzielle Kriterien für Privatwege in NÖ
- Mindestschadenssumme: Die Gesamtschadenssumme am Weg (abzüglich möglicher Versicherungsleistungen) muss mindestens € 1.000,– betragen.
- Förderhöhe: Die Katastrophenbeihilfe in Niederösterreich beträgt in der Regel bis zu 20 % der anerkannten Gesamtschadenssumme.
- Zuständige Fachabteilungen: Schäden an privaten Zufahrten von Wohngebäuden laufen über die reguläre Katastrophenbeihilfe. Bei landwirtschaftlichen Wegen, Forststraßen oder Güterwegen prüft die NÖ Abteilung Landwirtschaftsförderung die Sanierungsmaßnahmen.