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Der Jagdausschuss der Genossenschaftsjagd Dorfstetten teilt mit, dass die Auszahlung des Jagdpachtschillings für das Pachtjahr 2026 in der Zeit vom 24. März 2026 bis 25. September 2026 erfolgt.
Die Grundeigentümer können ihre Anteile innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden am Gemeindeamt abholen bzw. die Überweisung der Beträge unter Angabe ihrer Kontonummer verlangen. Allen Gemeindebürgern, die bereits im Vorjahr eine Überweisung ihres Jagdpachtschillings beantragt haben, wird der Pachtschilling automatisch auf das angegebene Konto überwiesen. Der Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Dorfstetten hat in der Sitzung am 7. Juni 2018 beschlossen, dass ab dem Jagdpachtschillingsauszahlungsjahr 2019 die Überweisung des Jagdpachtschillings bereit ab einem Betrag von € 10,- bei einer Bekanntgabe einer Bankverbindung möglich ist.
Geringere Beträge, die laut NÖ Jagdverordnung als Bagatellbetrag ausgewiesen sind, können jedoch vom Gemeindeamt innerhalb der vorgenannten Frist abgeholt werden.
Im Anhang finden Sie die Kundmachung: Kundmachung Jagdpachtschilling.pdf