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Grundsätzliches:
Brauchtumsfeuer
Feuer im Rahmen folgender Brauchtumsveranstaltungen sind als Brauchtumsfeuer zu verstehen:
Osterfeuer, Sonnwendfeuer in einer gesetzlichen Zeitspanne und Johannesfeuer
Ein Brauchtumsfeuer ist Sache des Veranstalters.
Das heißt klar: Wer das Feuer organisiert, trägt auch die Verantwortung – für Sicherheit, Einhaltung der Auflagen und mögliche Schäden.
Die Feuerwehr ist nicht automatisch verantwortlich, nur weil sie informiert wurde, vor Ort ist oder beratend unterstützt.
Verbrennen im Freien und Brauchtumsfeuer - Meldung:
Das Verbrennen im Freien (Laub, Reisig, Stroh,…) sowie Brauchtumsfeuer sind der Feuerwehr-Bereichsalarmzentrale Melk, Regensburgerstraße 46, 3380 Pöchlarn, Tel. 02752/52222,
e-mail: florian.melk@feuerwehr.gv.at zu melden. Die örtlich zuständige Feuerwehr und Gemeinde sind ebenfalls zu informieren.
Beiliegend wird ein Formular zur Meldung über „Verbrennen im Freien“ angeschlossen.
Rechtsgrundlagen:
Brauchtumsfeuer, Lagerfeuer, Grillfeuer bei extremer Trockenheit - Land Niederösterreich
RIS - Beschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien 2020 - Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Fassung vom 18.06.2026
Weiters ist die immer aktuelle Waldbrandverordnung zu beachten:
Waldbrandgefahr - Verordnung der Bezirkshauptmannschaften - Land Niederösterreich
Weitere Hinweise und Klarstellungen:
Wer ist verantwortlich?
Der Veranstalter/die verantwortliche Person
Verantwortlich für:
Ordnungsgemäße Durchführung, Sicherheitsabstände, Löschmittel vor Ort, sichere Beaufsichtigung, Einhaltung von Verboten/Auflagen
Kurz gesagt: Der Veranstalter/die verantwortliche Person haftet.
Die Feuerwehr kann beraten, auf Gefahren hinweisen oder im Notfall eingreifen.
Aber: Die Verantwortung geht nicht automatisch auf die Feuerwehr über. Auch eine Brandwache bedeutet nicht automatisch Haftungsübernahme.
Die Gemeinde kümmert sich um mögliche Anzeigen/Genehmigungen, lokale Auflagen etc.
Aber: Die Gemeinde übernimmt nicht die operative Verantwortung für das Feuer.
Verbrennen im Freien und Brauchtumsfeuer Rundschreiben.docx