Informationen zum Verbrennen im Freien/Brauchtumsfeuer

Veröffentlichungsdatum18.06.2026Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
Brauchtumsfeuer

Grundsätzliches:

Brauchtumsfeuer 
Feuer im Rahmen folgender Brauchtumsveranstaltungen sind als Brauchtumsfeuer zu verstehen:
Osterfeuer, Sonnwendfeuer in einer gesetzlichen Zeitspanne und Johannesfeuer

Ein Brauchtumsfeuer ist Sache des Veranstalters.
Das heißt klar: Wer das Feuer organisiert, trägt auch die Verantwortung – für Sicherheit, Einhaltung der Auflagen und mögliche Schäden.

Die Feuerwehr ist nicht automatisch verantwortlich, nur weil sie informiert wurde, vor Ort ist oder beratend unterstützt.

Verbrennen im Freien und Brauchtumsfeuer - Meldung:
Das Verbrennen im Freien (Laub, Reisig, Stroh,…) sowie Brauchtumsfeuer sind der Feuerwehr-Bereichsalarmzentrale Melk, Regensburgerstraße 46, 3380 Pöchlarn, Tel. 02752/52222, 
e-mail: florian.melk@feuerwehr.gv.at zu melden. Die örtlich zuständige Feuerwehr und Gemeinde sind ebenfalls zu informieren. 

Beiliegend wird ein Formular zur Meldung über „Verbrennen im Freien“ angeschlossen.

Rechtsgrundlagen:
Brauchtumsfeuer, Lagerfeuer, Grillfeuer bei extremer Trockenheit - Land Niederösterreich

RIS - Beschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien 2020 - Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Fassung vom 18.06.2026

Weiters ist die immer aktuelle Waldbrandverordnung zu beachten:
Waldbrandgefahr - Verordnung der Bezirkshauptmannschaften - Land Niederösterreich

Weitere Hinweise und Klarstellungen:
Wer ist verantwortlich?
Der Veranstalter/die verantwortliche Person
Verantwortlich für:

Ordnungsgemäße Durchführung, Sicherheitsabstände, Löschmittel vor Ort, sichere Beaufsichtigung, Einhaltung von Verboten/Auflagen

Kurz gesagt: Der Veranstalter/die verantwortliche Person haftet.
Die Feuerwehr kann beraten, auf Gefahren hinweisen oder im Notfall eingreifen. 

Aber: Die Verantwortung geht nicht automatisch auf die Feuerwehr über. Auch eine Brandwache bedeutet nicht automatisch Haftungsübernahme.

Die Gemeinde kümmert sich um mögliche Anzeigen/Genehmigungen, lokale Auflagen etc. 
Aber: Die Gemeinde übernimmt nicht die operative Verantwortung für das Feuer.

Verbrennen im Freien und Brauchtumsfeuer Rundschreiben.docx