Achtung: Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Melk

Veröffentlichungsdatum24.06.2025Lesedauer< 1 Minute
waldbrand

Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe) jegliche brandgefährliche Handlungen, insbesondere  

1. das Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer, 

2. das Rauchen, 

3. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und 

4. die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen 

verboten.

Im Anhang finden Sie die Verordnung: Verordnung Waldbrandgefahr.pdf